BSG, Urteil vom 26.11.1991 - Aktenzeichen 9a RV 19/90
DRsp Nr. 1998/7841
Berufsschadensausgleich bei Witwenbeihilfe
1. Die Witwe eines Beschädigten, der Berufsschadensausgleich bezogen hat, kann sich auf die vermutete Minderung ihrer Versorgungsbezüge nur berufen, wenn entweder der Bezug 5 Jahre andauerte oder der Anspruch nach dem damals festgestellten Sachverhalt rechtlich und tatsächlich zweifelsfrei bestand. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
BVG § 48 Abs. 1 S. 2 Halbs. 1 Alt 3;
Gründe:
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