BSG - Urteil vom 26.11.1991
9a RV 19/90
Normen:
BVG § 48 Abs. 1 S. 2 Halbs. 1 Alt 3;
Fundstellen:
SozR 3-3100 § 48 Nr. 2

Berufsschadensausgleich bei Witwenbeihilfe

BSG, Urteil vom 26.11.1991 - Aktenzeichen 9a RV 19/90

DRsp Nr. 1998/7841

Berufsschadensausgleich bei Witwenbeihilfe

1. Die Witwe eines Beschädigten, der Berufsschadensausgleich bezogen hat, kann sich auf die vermutete Minderung ihrer Versorgungsbezüge nur berufen, wenn entweder der Bezug 5 Jahre andauerte oder der Anspruch nach dem damals festgestellten Sachverhalt rechtlich und tatsächlich zweifelsfrei bestand. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BVG § 48 Abs. 1 S. 2 Halbs. 1 Alt 3;

Gründe: