I
Der Kläger begehrt Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsrente. Umstritten ist, ob er aufgrund der in seinem Heimatland Jugoslawien abgeschlossenen Ausbildung zum Tischler und nach kurzer (5monatiger) Beschäftigung beim Einbau von Fenstern im Inland in der deutschen Rentenversicherung Berufsschutz als Facharbeiter genießt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|