1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 06.02.2023 wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung.
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