LAG Köln - Urteil vom 05.11.2004
4 Sa 724/04
Normen:
ArbGG § 66 Abs. 1 S. 2 ; BGB § 133 ; BGB § 157 ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 15.01.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 2931/02

Berufungsbegründung bei nichtzugestelltem Urteil - Vergleichsklausel zur Abwicklung des Arbeitsverhältnisses und Abgeltung gegenseitiger Ansprüche

LAG Köln, Urteil vom 05.11.2004 - Aktenzeichen 4 Sa 724/04

DRsp Nr. 2005/4549

Berufungsbegründung bei nichtzugestelltem Urteil - Vergleichsklausel zur Abwicklung des Arbeitsverhältnisses und Abgeltung gegenseitiger Ansprüche

»1. Zu den Anforderungen an eine formell ausreichende Berufungsbegründung, wenn das erstinstanzliche Urteil nach Ablauf von 5 Monaten seit der Verkündung noch nicht zugestellt ist.2. Auslegung der Vergleichsklausel: "Bis zu diesem Zeitpunkt wird das Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß abgewickelt mit der Maßgabe, dass der Kläger ein monatliches Bruttogehalt von 4.200,00 DM erhält" und der weiteren Klausel, dass mit der Erfüllung des Vergleichs "alle gegenseitigen Ansprüche der Parteien aus dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung abgegolten" sind.«

Normenkette:

ArbGG § 66 Abs. 1 S. 2 ; BGB § 133 ; BGB § 157 ;

Entscheidungsgründe:

(Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 69 Abs. 2ArbGG abgesehen.)

I. Die Berufung war zulässig, insbesondere ist sie formell ausreichend begründet worden.

Das erstinstanzliche Urteil ist am 15.01.2004 verkündet worden. Es wurde dem Prozessbevollmächtigten des Klägers erst am 05.08.2004 und damit außerhalb der Fünfmonatsfrist des § 66 Abs. 1 Satz 2 ArbGG zugestellt.