Der Antrag der Klägerin, ihr für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 26. November 2020 Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt R A aus O zu bewilligen, wird abgelehnt.
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im oben genannten Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen wird als unzulässig verworfen.
Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
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Die Klägerin begehrt in der Hauptsache eine Beschädigtenversorgung in Form einer Beschädigtenrente nach dem
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