LAG Köln - Urteil vom 24.10.2001
8 Sa 244/00
Normen:
BGB § 611 § 615 § 323 ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 10966/98

Beschäftigungsanspruch, dauerndes Unvermögen zur Arbeitsleistung, Lohnanspruch, Annahmeverzug

LAG Köln, Urteil vom 24.10.2001 - Aktenzeichen 8 Sa 244/00

DRsp Nr. 2002/9049

Beschäftigungsanspruch, dauerndes Unvermögen zur Arbeitsleistung, Lohnanspruch, Annahmeverzug

»Ist davon auszugehen, dass ein Arbeitnehmer auf unabsehbare Zeit außer Stande ist, die arbeitsvertragliche geschuldete Tätigkeit zu erbringen, so liegt dauerndes Unvermögen vor. Zu einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung, ebenso wenig gerät der Arbeitgeber mit der Annahme der Arbeitsleistungen in Annahmeverzug.«

Normenkette:

BGB § 611 § 615 § 323 ;

Hinweise:

keine Zulassung

Vorinstanz: ArbG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 10966/98