ArbG Leipzig, vom 14.09.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1249/94
II. Sächsisches Landesarbeitsgericht - Urteil vom 11. April 1995 - 9 Sa 1342/94 -,
Beschäftigungszeit - Aufgabenübernahme
BAG, Urteil vom 30.05.1996 - Aktenzeichen 6 AZR 638/95
DRsp Nr. 1996/28699
Beschäftigungszeit - Aufgabenübernahme
»1. Die Deutsche Hochschule für Körperkultur in Leipzig (DHfK) ist nicht auf den Freistaat Sachsen überführt worden (Anschluß an Urteil des Achten Senats vom 7. September 1995 - 8 AZR 658/93 - nicht veröffentlicht).2. Die Aufgaben der DHfK, die hauptsächlich in der Ausbildung von Diplomsportlehrern für den Bereich des Leistungssports bestanden, sind nicht ganz oder überwiegend vom Freistaat Sachsen übernommen worden (Übergangsvorschriften Nr. 2 Buchst. b zu § 19BAT-O).3. Ob die sportwissenschaftliche Fakultät der Universität Leipzig einen auf die Ausbildung von Diplomsportlehrern für den Breitensport gerichteten Aufgabenbereich der DHfK übernommen hat, hängt davon ab, ob bei der DHfK ein organisatorisch eigenständiger Aufgabenbereich dieses Inhalts bestand. Dafür entscheidend sind neben den für die Tätigkeit der abgewickelten Einrichtung (DHfK) maßgebenden Rechtsgrundlagen (vgl. insoweit Urteil des Senats vom 28. März 1996 - 6 AZR 561/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen) die tatsächlichen Umstände.
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