ArbG Bonn, vom 20.03.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 2618/95
Beschäftigungszeit: Ermittlung der Vordienstzeiten - Gleichbehandlung
LAG Köln, Urteil vom 25.10.1996 - Aktenzeichen 11 Sa 571/96
DRsp Nr. 2001/5956
Beschäftigungszeit: Ermittlung der Vordienstzeiten - Gleichbehandlung
Ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes, der mehrere Lehrkräfte eines von ihm bezuschussten privatrechtlichen Vereins bei sich weiterbeschäftigt, differenziert im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht sachfremd, wenn er ohne tarifvertragliche Verpflichtung (vgl. § 27 A Abs. 6BAT) die beim Verein verbrachten Zeiten als Vordienstzeiten der Ermittlung der Lebensaltersstufen zugrunde legt, sofern die beiden Arbeitsverhältnisse nahtlos aneinander anschließen, davon aber absieht, wenn zwischen ihnen ein Zeitraum von sieben Monaten liegt.