LAG Köln - Urteil vom 25.10.1996
11 Sa 571/96
Normen:
BAT § 27 Abschnitt A Abs. 6 ; BGB § 611 Abs. 1 ;
Fundstellen:
ARST 1997, 91
ZTR 1997, 330
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 20.03.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 2618/95

Beschäftigungszeit: Ermittlung der Vordienstzeiten - Gleichbehandlung

LAG Köln, Urteil vom 25.10.1996 - Aktenzeichen 11 Sa 571/96

DRsp Nr. 2001/5956

Beschäftigungszeit: Ermittlung der Vordienstzeiten - Gleichbehandlung

Ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes, der mehrere Lehrkräfte eines von ihm bezuschussten privatrechtlichen Vereins bei sich weiterbeschäftigt, differenziert im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht sachfremd, wenn er ohne tarifvertragliche Verpflichtung (vgl. § 27 A Abs. 6 BAT) die beim Verein verbrachten Zeiten als Vordienstzeiten der Ermittlung der Lebensaltersstufen zugrunde legt, sofern die beiden Arbeitsverhältnisse nahtlos aneinander anschließen, davon aber absieht, wenn zwischen ihnen ein Zeitraum von sieben Monaten liegt.

Normenkette:

BAT § 27 Abschnitt A Abs. 6 ; BGB § 611 Abs. 1 ;
Vorinstanz: ArbG Bonn, vom 20.03.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 2618/95
Fundstellen
ARST 1997, 91
ZTR 1997, 330