LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 19.12.2011
15 Sa 1264/11
Normen:
KSchG § 1 Abs. 5; BGB § 162; AGG § 1; AGG § 7 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 04.05.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 27 Ca 19523/10

Beschränkung des Kündigungsschutzrechts durch Betriebsvereinbarung; Auslegung der unterbliebenen Reaktion eines Arbeitnehmers auf eine angebotene freie Stelle als Ablehnung

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.12.2011 - Aktenzeichen 15 Sa 1264/11 - Aktenzeichen 15 Sa 1461/11

DRsp Nr. 2012/16547

Beschränkung des Kündigungsschutzrechts durch Betriebsvereinbarung; Auslegung der unterbliebenen Reaktion eines Arbeitnehmers auf eine angebotene freie Stelle als Ablehnung

1. Durch kollektivrechtliche Regelungen auch in Betriebsvereinbarungen kann das zwingende Kündigungsschutzrecht nicht beschränkt werden. 2. Die mangelnde Reaktion eines Arbeitnehmers auf eine angebotene freie Stelle kann durch Betriebsvereinbarung nicht dahingehend fingiert werden, dass hierin eine "unmißverständliche, ernsthafte und endgültige" Ablehnungserklärung liegt.

I. Das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 04.05.2011 - 27 Ca 19523/10 - wird teilweise abgeändert:

Es wird festgestellt, dass der ursprünglich gestellte Weiterbeschäftigungsantrag erledigt ist.

II. Die Berufungen des Klägers und der Beklagten werden jeweils zurückgewiesen.

III: Die Berufungskosten haben die Beklagte zu 4/7 und der Kläger zu 3/7 zu tragen.

IV. Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 1 Abs. 5; BGB § 162; AGG § 1; AGG § 7 Abs. 1;

Tatbestand: