1. Die Anschlussrevision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 11. Januar 2018 - 7 Sa 91/17 - wird als unzulässig verworfen.
2. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 11. Januar 2018 - 7 Sa 91/17 - aufgehoben.
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