ArbG Köln, vom 30.07.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 14263/03
Beschwer durch klageabweisendes Urteil bei fehlender Konkretisierung des Rechtsgrundes in Klägervortrag - kein Entgeltanspruch bei Selbstbeurlaubung - Darlegungslast des Arbeitnehmers
LAG Köln, Urteil vom 18.02.2005 - Aktenzeichen 4 Sa 1141/04
DRsp Nr. 2005/8706
Beschwer durch klageabweisendes Urteil bei fehlender Konkretisierung des Rechtsgrundes in Klägervortrag - kein Entgeltanspruch bei Selbstbeurlaubung - Darlegungslast des Arbeitnehmers
1. Hat der Kläger den Rechtsgrund für seinen Anspruch auf Entgelt ohne Arbeitsleistung erstinstanzlich nicht konkretisiert, erfasst der klageabweisende erstinstanzliche Tenor alle in Frage kommenden Anspruchsgrundlagen; der Kläger ist mithin auch insoweit durch den erstinstanzlichen Tenor beschwert, als er nunmehr geltend macht, ihm stehe noch ein Urlaubsentgeltanspruch zu.2. Der Urlaubsentgeltanspruch setzt voraus, dass Urlaub im Sinne des § 7 Abs. 1BUrlG erteilt wurde; eine Selbstbeurlaubung ist ausgeschlossen, auch wenn nur noch die Dauer der Kündigungsfrist für eine Urlaubsgewährung zur Verfügung steht.3. Zur Urlaubsgewährung ist eine Willenserklärung des Arbeitgebers erforderlich, mit der der Arbeitnehmer freigestellt wird; die Freistellungserklärung muss hinreichend deutlich erkennen lassen, dass eine Befreiung von der Arbeitspflicht zur Erfüllung des gesetzlichen oder tariflichen Urlaubsanspruchs erteilt wird.