SG Berlin, vom 01.02.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 87 KR 2947/01
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren, Verletzung der Amtsermittlungspflicht, Übergehung eines Beweisantrages
LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.11.2007 - Aktenzeichen L 9 KR 71/05 NZB - Aktenzeichen L 9 KR 71/05
DRsp Nr. 2008/8846
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren, Verletzung der Amtsermittlungspflicht, Übergehung eines Beweisantrages
Für § 144 Abs. 2 Nr. 3SGG ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sich die Beweisanträge erledigt haben, wenn ein Prozessbevollmächtigter eines Klägers in der mündlichen Verhandlung an den zuvor angekündigten Beweisanträgen nicht festgehalten hat. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]