LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 05.09.2018
L 7 AS 194/18 NZB
Normen:
SGB II § 20 Abs. 5;
Vorinstanzen:
SG Münster, vom 12.01.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 8 AS 686/17

Beschwerde gegen die Nichtzulassung der BerufungVerfassungsmäßigkeit der Regelbedarfe

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.09.2018 - Aktenzeichen L 7 AS 194/18 NZB

DRsp Nr. 2018/13281

Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung Verfassungsmäßigkeit der Regelbedarfe

1. Nach der Rechtsprechung des BVerfG sind die Vorschriften über die Festsetzung der Höhe des Regelbedarfs sowie deren Fortschreibung nach § 20 Abs. 5 SGB II mit dem Grundgesetz vereinbar. 2. Auch wenn nach einer Expertise des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbands Gesamtverband e.V. aus Dezember 2015 die Regelbedarfe zu niedrig festgelegt worden seien, vermag dies Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit nicht zu begründen.

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Berufung im Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Münster vom 12.01.2018 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB II § 20 Abs. 5;

Gründe