Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Sozialgerichts Altenburg vom 26. März 2018 aufgehoben und die aus der Staatskasse zu gewährende Vergütung für das Verfahren S
I.
Die Beteiligten streiten über die Höhe der aus der Staatskasse zu erstattenden Rechtsanwaltsvergütung für ein beim Sozialgericht Altenburg anhängig gewesenes Verfahren der von dem Beschwerdegegner vertretenen Kläger.
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