Auf die Beschwerde wird der Beschluss des SG Bayreuth vom 04.08.2015,
I.
Die Beteiligten streiten über die Höhe des Rechtsanwaltshonorars nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das dem Beschwerdeführer nach Beiordnung im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) aus der Staatskasse zusteht. Streitig im Beschwerdeverfahren ist allein das Entstehen einer Erledigungsgebühr sowie deren Höhe.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|