BSG - Urteil vom 18.12.1996
9 RV 2/95
Normen:
BVG § 89 Abs. 1 ; OrthV § 38 ;
Fundstellen:
SozR-3 3100 § 89 Nr. 3

Besondere Härte iS. von § 89 BVG

BSG, Urteil vom 18.12.1996 - Aktenzeichen 9 RV 2/95

DRsp Nr. 1997/4557

Besondere Härte iS. von § 89 BVG

1. Es liegt keine besondere Härte i.S. von § 89 BVG vor, wenn die schädigungsbedingten Mehrkosten für die Anfertigung von Maßhosen nicht erstattet werden, sondern aus der Grundrente und der Kleiderpauschale bestritten werden müssen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BVG § 89 Abs. 1 ; OrthV § 38 ;

Gründe: