Der Kläger begehrt als Rechtsnachfolger seiner verstorbenen Ehefrau eine höhere Rente wegen Erwerbsunfähigkeit und eine höhere Regelaltersrente, wobei lediglich im Streit steht, von welchem Endzeitpunkt bei der Bestimmung des 20-Jahreszeitraums im Rahmen der Vergleichsrentenberechnung nach §
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