OVG Saarland - Beschluss vom 22.02.2023
1 B 250/22
Normen:
GG Art. 33 Abs. 2; KSVG § 35 S. 1 Nr. 24; KSVG § 45 Abs. 6; KSVG § 46 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG Saarland, vom 21.11.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 2 L 563/22

Bestellung des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes als eine dem Rat vorbehaltene Aufgabe; Eigene Eignungseinschätzung des Rates bei der Auswahl unter mehreren Bewerbern auf Grundlage des Prinzips der Bestenauslese

OVG Saarland, Beschluss vom 22.02.2023 - Aktenzeichen 1 B 250/22

DRsp Nr. 2023/4370

Bestellung des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes als eine dem Rat vorbehaltene Aufgabe; Eigene Eignungseinschätzung des Rates bei der Auswahl unter mehreren Bewerbern auf Grundlage des Prinzips der Bestenauslese