LAG Köln - Urteil vom 16.09.2021
6 Sa 160/21
Normen:
GG Art. 1 Abs. 3; ZPO § 92;
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 03.02.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 2279/20

Bestenauslese bei Stellenbesetzung in öffentlich-rechtlicher RundfunkanstaltÖffentlich-rechtlicher Rundfunk als Verwaltung im materiellen SinnGrundrechtsbindung trotz StaatsferneFehlerhafte Stellenbesetzung in öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalt

LAG Köln, Urteil vom 16.09.2021 - Aktenzeichen 6 Sa 160/21

DRsp Nr. 2021/18119

Bestenauslese bei Stellenbesetzung in öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalt Öffentlich-rechtlicher Rundfunk als Verwaltung im materiellen Sinn Grundrechtsbindung trotz Staatsferne Fehlerhafte Stellenbesetzung in öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalt

Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten sind bei ihren Personalauswahlentscheidungen an die Grundsätze der Bestenauslese aus Art 33 Abs. 2 GG gebunden, denn sie sind Teile der öffentlichen Verwaltung im Sinne der Vorschrift. Als Anstalten öffentlichen Rechts sind sie nicht nur Verwaltung im formellen Sinne, sondern sie gehören trotz der sich aus Art 5 Abs. 1 Satz 2 GG ergebenden Staatsferne des Rundfunks zur insoweit grundrechtsgebundenen öffentlichen Gewalt.

Tenor

I.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 03.02.2021 - 5 Ca 2279/20 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1.

Die Beklagte wird verurteilt, über die Bewerbung des Klägers auf die Stellenausschreibung "Leiter/Leiterin der Ereignisredaktion p (Z -Ausschreibung Nr. 6 )" in B unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden.

2.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen

III.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Parteien je zur Hälfte zu tragen.

IV.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

GG Art. 1 Abs. 3; ZPO § 92;

Tatbestand