Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 19.11.2020 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um eine leidensgerechte Beschäftigung.
Die am .1973 geborene Klägerin ist seit dem 01.09.1991 bei der Beklagten beschäftigt, seit dem 01.10.1996 auf der Basis des Dienstvertrages vom 26.08.1996 (Bl. 32 f. d. A.) als examinierte Altenpflegerin. Aufgrund arbeitsvertraglicher Vereinbarung sind die
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