Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 11.11.2016 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Gewährung tariflicher Altersfreizeit an einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer
Der im Dezember 1958 geborene Kläger war seit dem 01.08.1973 bei der Beklagten bzw. ihren Rechtsvorgängerinnen beschäftigt. Im Anstellungsvertrag vom 01.12.2004 zwischen dem Kläger und der C. D. AG hieß es u.a.:
"1. Tätigkeit und Vertragsstufe
1.1.Wir führen Sie ab dem 1. Dezember 2004 als Leitenden Mitarbeiter der Vertragsstufe 1 (Funktionsstufe LM 1.3). Als Eintrittsdatum gilt der 1. August 1973.
Sie werden als
1. 2.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|