ArbG Aachen, - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 3504/97
Bestimmtheit von Leistungs- und Feststellungsklage Vertragsänderung; Schriftformklausel
LAG Köln, Urteil vom 27.05.1999 - Aktenzeichen 10 Sa 1475/98
DRsp Nr. 1999/9054
Bestimmtheit von Leistungs- und Feststellungsklage Vertragsänderung; Schriftformklausel
»1. Zu den Anforderungen an die Bestimmtheit einer Leistungs- und Feststellungsklage, hier: Beschäftigungsanspruch2. Die einvernehmliche und vorbehaltlose Übernahme einer bestimmten Tätigkeit kann nach mehr als einem halben Jahr nicht mit Erfolg als vertragswidrig gerügt werden. Eine arbeitsvertragliche Schriftformklausel steht der Vertragsänderung nicht entgegen.«