I.
Streitig ist die Gewährung von Versichertenrente wegen Erwerbsunfähigkeit (EU), hilfsweise wegen Berufsunfähigkeit (BU).
Der 1938 geborene Kläger ist italienischer Staatsangehöriger. Seit April 1963 lebt er in der Bundesrepublik Deutschland. Hier war er ohne eine abgeschlossene Berufsausbildung in verschiedenen Bereichen als Arbeiter beschäftigt. Nachdem er bis 1980 zuletzt gefertigte Gußteile kontrolliert hatte, war er anschließend - unterbrochen durch eine kurze Beschäftigung im Jahre 1982 - arbeitslos.
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