Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde.
Der Streitwert wird auf 396.497,16 Euro festgesetzt.
In sozialgerichtlichen Verfahren, in denen in einem Rechtszug - wie hier - weder der Kläger noch der Beklagte zu den in § 183 Sozialgerichtsgesetz (SGG) genannten Personen gehört, werden nach § 197a Abs 1 Satz 1 SGG Kosten nach den Vorschriften des Gerichtskostengesetzes (
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|