I)
Das Beschwerdeverfahren betrifft die Entscheidung des Arbeitsgerichts, den Gütetermin im Beschlussverfahren in den Betriebsräumen (Speisesaal) der Arbeitgeberin durchzuführen.
Beim Arbeitsgericht ist ein Beschlussverfahren anhängig, das den Antrag der Arbeitgeberin und von 129 der ca. 240 Arbeitnehmer des Betriebes zum Gegenstand hat, den dort gebildeten Betriebsrat aufzulösen.
Die Vorsitzende des Arbeitsgerichts hat mit Beschluss vom 10.03.2005 im Gütetermin zur Anhörung der Beteiligten auf den 30.03.2005, 14.00 Uhr, bestimmt und weiterhin beschlossen, dass der Termin im Speisesaal des Betriebes in N. stattfindet.
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