Die Berufungen der Klägerinnen gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 25. März 2013 - 9 Ca 5558/12 - werden zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufungen tragen die Klägerin zu 1) zu 42 %, die Klägerin zu 2) zu 1,5 % und die Klägerin zu 3) zu 56,5 %.
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