I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob dem Kläger für seinen am 2. Oktober 1969 geborenen Sohn Patricio Kindergeld für die Monate November und Dezember 1985 zugestanden hat.
Der Kläger is italienischer Staatsangehöriger. Er ist Vater von vier Kindern, von denen der Sohn Patricio in der streitigen Zeit in Deutschland lebte. Die Beklagte hatte das dem Kläger für Patricio gewährte Kindergeld gemäß §
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