SG Köln, vom 25.08.1999 - Vorinstanzaktenzeichen S 19 KA 90/97
Beteiligtenfähigkeit des Bewertungsausschusses im sozialgerichtlichen Verfahren, Klage auf Änderung oder Ergänzung des EBM-Ä, Abgeltung der Kosten für bariumhaltige Kontrastmittel
BSG, Urteil vom 11.09.2002 - Aktenzeichen B 6 KA 34/01 R
DRsp Nr. 2003/3806
Beteiligtenfähigkeit des Bewertungsausschusses im sozialgerichtlichen Verfahren, Klage auf Änderung oder Ergänzung des EBM-Ä, Abgeltung der Kosten für bariumhaltige Kontrastmittel
1. Im sozialgerichtlichen Verfahren hat der Bewertungsausschuss Beteiligtenfähigkeit.2. Wenn Personen und Institutionen, die nicht an der Vereinbarung des EBM-Ä beteiligt sind, auf Änderung oder Ergänzung des EBM-Ä klagen, so sind diese Klagen gegen die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung und nicht gegen den Bewertungsausschuss zu richten.3. Durch die Regelungen im EBM-Ä über die Abgeltung der Kosten für bariumhaltige Kontrastmittel werden geschützte Positionen der Hersteller dieser Mittel nicht verletzt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]