LAG Köln - Urteil vom 13.01.2011
6 Sa 942/10
Normen:
BGB § 133; BGB § 151; BGB § 157; BGB § 242; BGB § 315; BGB § 611 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 27.05.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 10423/08

Beteiligung an Einnahmen aus Privatliquidation des Chefarztes aufgrund betrieblicher Übung; Zahlungsklage eines nachgeordneten Arztes bei Abrechnungshinweis Chefarztpool/Abschlag

LAG Köln, Urteil vom 13.01.2011 - Aktenzeichen 6 Sa 942/10

DRsp Nr. 2011/11112

Beteiligung an Einnahmen aus Privatliquidation des Chefarztes aufgrund betrieblicher Übung; Zahlungsklage eines nachgeordneten Arztes bei Abrechnungshinweis "Chefarztpool/Abschlag"

Der Anspruch eines nachgeordneten Arztes auf Beteiligung an den Privatliquidationseinnahmen des Chefarztes kann sich im Einzelfall aus einem infolge praktischer Übung stillschweigend zustande gekommenen Vertrag ergeben.

Tenor

1. Auf die Berufung der Beklagten zu 2) wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 27.05.2010 - 4 Ca 10423/08 - insoweit abgeändert, als die Klage gegen die

Beklagte zu 2) abgewiesen wird.

2. Die Berufung des Beklagten zu 1) wird zurückgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 1/9 und der Beklagte zu 1) zu 8/9. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) im Berufungsverfahren werden allein dem Kläger auferlegt.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 133; BGB § 151; BGB § 157; BGB § 242; BGB § 315; BGB § 611 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Höhe der Beteiligung des Klägers an den Privat-Liquidationseinnahmen des Beklagten zu 1), der bis zum 31.07.2009 Chefarzt der Abteilung für Anästhesie- und Intensivmedizin in dem Krankenhaus der Beklagten zu 2) war.