Auf die Rechtsbeschwerde der Personalvertretung wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 2. Dezember 2011 -
Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Dortmund vom 16. September 2010 -
Von Rechts wegen!
A. Die Beteiligten streiten über die Mitbestimmung der Personalvertretung Cockpit bei der Bestellung eines "Managers Flight Training" und eines "Managers Ground Training" durch die Arbeitgeberin.
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