I.
Nr. 7.1 der vom Beteiligten erlassenen Richtlinien für die Lehrerstundenzumessung und die Organisation der Berliner Schule ab dem Schuljahr 2001/02 vom 9. Juli 2001 lautete wie folgt:
"Ab dem Schuljahr, das auf die Vollendung der nachfolgend genannten Lebensjahre folgt, werden Lehrkräften aus Altersgründen folgende Ermäßigungsstunden gewährt:
Bei einer Unterrichtsverpflichtung (Zahl der tatsächlich zu erteilenden Unterrichtsstunden) zuzüglich einer etwaigen Schwerbehindertenermäßigung von
mindestens zwei Dritteln der regelmäßigen Pflichtstundenzahl
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