VGH Bayern - Beschluss vom 23.02.2018
6 CS 17.2556
Normen:
PostPersG § 4 Abs. 4 S. 2; PostPersG § 28 Abs. 2 S. 2;
Vorinstanzen:
VG München, vom 24.11.2017 - Vorinstanzaktenzeichen M 21 S 17.3648

Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung des aufnehmenden Betriebs bei der Zuweisung eines Beamten zur Tochtergesellschaft

VGH Bayern, Beschluss vom 23.02.2018 - Aktenzeichen 6 CS 17.2556

DRsp Nr. 2018/14235

Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung des aufnehmenden Betriebs bei der Zuweisung eines Beamten zur Tochtergesellschaft

Tenor

I.

Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 24. November 2017 - M 21 S 17.3648 - wird zurückgewiesen.

II.

Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

III.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,- Euro festgesetzt.

Normenkette:

PostPersG § 4 Abs. 4 S. 2; PostPersG § 28 Abs. 2 S. 2;

Gründe

I.

Die Antragstellerin steht als Posthauptsekretärin (Besoldungsgruppe A8) im Dienst der Antragsgegnerin und war bei der Deutschen Telekom AG (DTAG) zuletzt als Sicherheitsmitarbeiterin (Bewertung A7m) bei der Organisationseinheit Vivento/ Telekom Placement Services (TPS) in M. beschäftigt. Seit September 2013 wurde die Antragstellerin, der ab 2012 ein Grad der Behinderung von 30 bescheinigt wurde, antragsgemäß einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt.