ArbG Hagen - Urteil vom 06.03.2018
5 Ca 1902/17
Normen:
SGB IX (i.d.F. bis 31.12.2017) § 95 Abs. 2 S. 1;
Fundstellen:
AuR 2018, 383
NZA-RR 2018, 540

Beteiligung und Anhörung der Schwerbehindertenvertretung vor einer ordentlichen Änderungskündigung aus betriebsbedingten Gründen

ArbG Hagen, Urteil vom 06.03.2018 - Aktenzeichen 5 Ca 1902/17

DRsp Nr. 2018/7835

Beteiligung und Anhörung der Schwerbehindertenvertretung vor einer ordentlichen Änderungskündigung aus betriebsbedingten Gründen

Tenor

1.

Es wird festgestellt, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen durch die Kündigung der Beklagten vom 16.10.2017 aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist.

2.

Der Beklagten werden die Kosten des Rechtsstreits auferlegt.

3.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 10.659,02 Euro festgesetzt.

Normenkette:

SGB IX (i.d.F. bis 31.12.2017) § 95 Abs. 2 S. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Rechtswirksamkeit einer von der Beklagten unter Berufung auf betriebsbedingte Gründe gegenüber der schwerbehinderten Klägerin ausgesprochenen ordentlichen Änderungskündigung.