Es wird festgestellt, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen durch die Kündigung der Beklagten vom 16.10.2017 aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist.
2.Der Beklagten werden die Kosten des Rechtsstreits auferlegt.
3.Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 10.659,02 Euro festgesetzt.
Die Parteien streiten über die Rechtswirksamkeit einer von der Beklagten unter Berufung auf betriebsbedingte Gründe gegenüber der schwerbehinderten Klägerin ausgesprochenen ordentlichen Änderungskündigung.
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