I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die klagende Betriebskrankenkasse verpflichtet ist, ein Bestandsverzeichnis der von ihr unter Einschaltung eines Sanitätshauses leihweise an ihre Versicherten abgegebenen Medizinprodukte zu erstellen und der beklagten Bezirksregierung Einsicht in dieses Verzeichnis zu gewähren.
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