LAG Düsseldorf - Urteil vom 20.06.1997 11 (7) Sa 415/97
Normen:
BGB §§ 133 157 611 Abs. 1 ; LOLO EV A (Leistungsordnung "A" des Essener Verbandes) § 6 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DB 1998, 319
Vorinstanzen:
ArbG Essen, vom 04.02.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 3364/96
betriebliche Altersversorgung: Anspruch auf Übergangsgeld bei Aufhebungsvertrag
LAG Düsseldorf, Urteil vom 20.06.1997 - Aktenzeichen 11 (7) Sa 415/97
DRsp Nr. 2002/8476
betriebliche Altersversorgung: Anspruch auf Übergangsgeld bei Aufhebungsvertrag
Sinn und Zweck der in § 6 Abs. 1 Buchstabe a der Leistungsordnung "A" des Essener Verbandes für Anmeldungen bis zum 31.12.1988 i.d. Fassung vom 01.01.1992 getroffenen Regelung, älteren Arbeitnehmern bei Verlust ihres Arbeitsplatzes aufgrund arbeitgeberseitiger Kündigung ein Übergangsgeld zu zahlen, gebieten jedenfalls dann keine Ausweitung auf den Verlust des Arbeitsplatzes durch Aufhebungsvertrag, wenn dieser eine Abfindungszahlung enthält.
Normenkette:
BGB §§ 133 157 611 Abs. 1 ; LOLO EV A (Leistungsordnung "A" des Essener Verbandes) § 6 Abs. 1 ;
Tatbestand
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.