BAG - Urteil vom 09.10.2012
3 AZR 493/10
Normen:
BetrAVG § 1 (Auslegung); BetrAVG § 1 Abs. 1 S. 3;
Fundstellen:
AP BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 36
AP
Vorinstanzen:
LAG Düsseldorf, vom 15.06.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 16 Sa 252/10
ArbG Wuppertal, vom 20.11.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 3369/09

Betriebliche Altersversorgung; Auslegung der

BAG, Urteil vom 09.10.2012 - Aktenzeichen 3 AZR 493/10

DRsp Nr. 2013/2619

Betriebliche Altersversorgung; Auslegung der

Befristet beschäftigte Fachanleiter waren nach § 17 Abs. 3 Buchst. k der Satzung der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse Rheinland-Westfalen in der bis zum 31. Dezember 2001 gültigen Fassung nicht von der Versicherungspflicht bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse ausgenommen.

Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 15. Juni 2010 - 16 Sa 252/10 - wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

BetrAVG § 1 (Auslegung); BetrAVG § 1 Abs. 1 S. 3;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger bei Eintritt des Versorgungsfalls Versorgungsleistungen zu verschaffen.