Auf die Revision der Klägerin wird unter Zurückweisung der Revision im Übrigen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 15. Juli 2009 - 8 Sa 1873/08 - teilweise aufgehoben.
Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 16. September 2008 - 4 Ca 2623/08 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:
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