LAG Nürnberg - Urteil vom 28.06.2005
6 Sa 100/05
Normen:
BetrAVG § 4 ;
Vorinstanzen:
ArbG Nürnberg, vom 08.12.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 5112/04

Betriebliche Altersversorgung bei Betriebsübernahme - unwirksame Zahlungsverpflichtung des Übernehmers bei fehlender Zustimmung ehemaliger Arbeitnehmer und des Pensionssicherungsvereins - Schuldbeitritt im Wege ergänzender Vertragsauslegung

LAG Nürnberg, Urteil vom 28.06.2005 - Aktenzeichen 6 Sa 100/05

DRsp Nr. 2005/20027

Betriebliche Altersversorgung bei Betriebsübernahme - unwirksame Zahlungsverpflichtung des Übernehmers bei fehlender Zustimmung ehemaliger Arbeitnehmer und des Pensionssicherungsvereins - Schuldbeitritt im Wege ergänzender Vertragsauslegung

»1. Übernimmt ein Arbeitgeber im Übernahmevertrag neben dem gesamten Betrieb ausdrücklich auch die laufenden Pensionszahlungsverpflichtungen, ist dies zumindest dann nach § 4 Abs. 1 S. 2 BetrAVG unwirksam, wenn ehemalige Arbeitnehmer und der Pensionssicherungsverein nicht ausdrücklich zugestimmt haben.2. Folge einer solchen Unwirksamkeit ist in einem Fall, in dem die laufenden Pensionen nur einen geringen Teil des Gesamtgeschäfts ausmachen, nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Eine ergänzende Vertragsauslegung ergibt vielmehr, dass der Übernehmer sich zum Schuldbeitritt verpflichtet hat, so dass er die Betriebsrentenzahlung an die ehemaligen Arbeitnehmer zusätzlich zur ehemaligen Betriebsinhaberin schuldet, diese im Innenverhältnis zur ehemaligen Betriebsinhaberin aber alleine zu tragen hat.«

Normenkette:

BetrAVG § 4 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Verpflichtung eines Betriebsübernehmers zur Zahlung von Betriebsrentenansprüchen für einen im Zeitpunkt der Betriebsübernahme bereits ausgeschiedenen Arbeitnehmer.