BAG - Urteil vom 07.06.1988
3 AZR 1/87
Normen:
BAT § 46 ; BVSG NW § 9 ; TVG § 1 ; TV über die Versorgung der Arbeitnehmer des Bundes und der Länder sowie von Arbeitnehmern kommunaler Verwaltungen und Betriebe vom 4. November 1966 § 5 ; TV über die zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung der Arbeitnehmer der Länder vom 31. Juli 1955 § 2 ; VBLS §§ 26 29 41 ;
Fundstellen:
BAGE 58, 359
AP Nr. 27 zu § 9 BermannsVersorgScheinG NRW
DB 1989, 933
EzBAT § 46 BAT Nr. 11
NZA 1989, 301
ZTR 1989, 72
Vorinstanzen:
LAG Köln, vom 06.11.1986 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Sa 591/86
ArbG Aachen, vom 07.05.1986 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 221/86

betriebliche Altersversorgung: Berücksichtigung der Untertagezeit im Bergbau

BAG, Urteil vom 07.06.1988 - Aktenzeichen 3 AZR 1/87

DRsp Nr. 2002/7691

betriebliche Altersversorgung: Berücksichtigung der Untertagezeit im Bergbau

Ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes ist nicht verpflichtet, die unter Tage verbrachten Vordienstzeiten eines Bergmannsversorgungsscheininhabers bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder zu versichern (teilweise Abweichung von BAG 15.5.1984 - 3 AZR 400/82 = BAGE 46, 25 [34] = AP Nr. 23 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW).

Normenkette:

BAT § 46 ; BVSG NW § 9 ; TVG § 1 ; TV über die Versorgung der Arbeitnehmer des Bundes und der Länder sowie von Arbeitnehmern kommunaler Verwaltungen und Betriebe vom 4. November 1966 § 5 ; TV über die zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung der Arbeitnehmer der Länder vom 31. Juli 1955 § 2 ; VBLS §§ 26 29 41 ;

Tatbestand

Die Parteien streiten darum, ob das beklagte Land als Arbeitgeber Rentenausfälle ersetzen muß, die dadurch erwachsen, daß die VBL bei der Berechnung der Zusatzversorgung die von einem Bergmannsversorgungsscheininhaber unter Tage verbrachten Dienstzeiten nicht voll berücksichtigt.