Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 7. Oktober 2009 - 15 Sa 1129/09 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Zahlung einer betrieblichen Altersversorgung.
Der 1943 geborene Kläger war ab dem 1. September 1961 zunächst bei der Deutschen Reichsbahn in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und zuletzt bei der Beklagten, die als Nachfolgerin der Deutschen Reichsbahn in Berlin den S-Bahn-Verkehr betreibt, als Disponent BL (Schichtleiter) beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete durch Aufhebungsvertrag zum 31. Dezember 2006.
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