LAG Köln - Urteil vom 04.12.1996
7 Sa 1068/94
Normen:
BetrAVG §§ 1, 7 Abs. 1 ; ZPO § 256 ;
Fundstellen:
ARST 1997, 121
DB 1997, 987
KTS 1997, 602
Vorinstanzen:
ArbG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 943/94

betriebliche Altersversorgung: Klage auf Feststellung, dass Insolvenzschutz besteht

LAG Köln, Urteil vom 04.12.1996 - Aktenzeichen 7 Sa 1068/94

DRsp Nr. 2001/5933

betriebliche Altersversorgung: Klage auf Feststellung, dass Insolvenzschutz besteht

1. Ein Arbeitnehmer kann auf Feststellung klagen, dass eine Versorgungszusage seines Arbeitgebers i.S. von § 7 BetrAVG insolvenzgeschützt ist. 2. Eine betriebliche Altersversorgung i.S. der §§ 1 und 7 BetrAVG kann auch vorliegen, wenn die Versorgungszusagen des Arbeitgebers aufgrund Verzichts des Arbeitnehmers auf Gehaltsbestandteile gegeben wurde.

Normenkette:

BetrAVG §§ 1, 7 Abs. 1 ; ZPO § 256 ;

Tatbestand: