Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 18. März 2010 - 4 Sa 782/09 B - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Zinsen auf den Betrag iHv. 471,36 Euro seit dem 13. Dezember 2008 und auf den Betrag iHv. 235,68 Euro seit dem 1. April 2009 zu zahlen sind.
Die Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Berechnung das Ruhegehalts des Klägers und dabei über die Berücksichtigung der von ihm zuletzt geleisteten Altersteilzeit.
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