BAG - Urteil vom 31.08.1956
1 AZR 335/55
Normen:
BGB § 242 ;
Fundstellen:
AP Nr. 16 zu § 242 BGB Ruhegehalt
AuR 1957, 61
Vorinstanzen:
LAG Baden-Württemberg, vom 31.03.1955 - Vorinstanzaktenzeichen II Sa 227/54

Betriebliche Altersversorgung: Passivlegitimation einer vom Arbeitgeber geschaffenenen rechtsfähigen Versorgungseinrichtung

BAG, Urteil vom 31.08.1956 - Aktenzeichen 1 AZR 335/55

DRsp Nr. 2007/23004

Betriebliche Altersversorgung: Passivlegitimation einer vom Arbeitgeber geschaffenenen rechtsfähigen Versorgungseinrichtung

»Hat der Arbeitgeber für seine Betriebsangehörigen eine besondere rechtsfähige Versorgungseinrichtung geschaffen, so kann sich der Arbeitnehmer mit Ruhegeldansprüchen nur an die Versorgungseinrichtung halten und nicht Ansprüche gegen den Arbeitgeber selbst geltend machen. Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn die Voraussetzungen des Anspruches gegen die besondere rechtsfähige Versorgungseinrichtung durch treu- oder pflichtwidrige Maßnahmen des Arbeitgebers beeinträchtigt oder vereitelt wurden.«

Normenkette:

BGB § 242 ;

Hinweise:

Anmerkungen: Hueck, AP Nr. 16 zu § 242 BGB Ruhegehalt; Schneider, AuR 1957, 61

Vorinstanz: LAG Baden-Württemberg, vom 31.03.1955 - Vorinstanzaktenzeichen II Sa 227/54
Fundstellen
AP Nr. 16 zu § 242 BGB Ruhegehalt
AuR 1957, 61