LAG Baden-Württemberg, vom 31.03.1955 - Vorinstanzaktenzeichen II Sa 227/54
Betriebliche Altersversorgung: Passivlegitimation einer vom Arbeitgeber geschaffenenen rechtsfähigen Versorgungseinrichtung
BAG, Urteil vom 31.08.1956 - Aktenzeichen 1 AZR 335/55
DRsp Nr. 2007/23004
Betriebliche Altersversorgung: Passivlegitimation einer vom Arbeitgeber geschaffenenen rechtsfähigen Versorgungseinrichtung
»Hat der Arbeitgeber für seine Betriebsangehörigen eine besondere rechtsfähige Versorgungseinrichtung geschaffen, so kann sich der Arbeitnehmer mit Ruhegeldansprüchen nur an die Versorgungseinrichtung halten und nicht Ansprüche gegen den Arbeitgeber selbst geltend machen. Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn die Voraussetzungen des Anspruches gegen die besondere rechtsfähige Versorgungseinrichtung durch treu- oder pflichtwidrige Maßnahmen des Arbeitgebers beeinträchtigt oder vereitelt wurden.«