1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 28.04.2011 -
2. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
3. Die Revision wird zugelassen.
Gegenstand des von den Parteien zur Entscheidung gestellten Streites ist die Höhe der dem Kläger im Zeitraum zwischen dem 01.02.2006 und 31.12.2009 zustehende Betriebsrente im Zusammenhang mit den Auswirkungen der "außerplanmäßigen" Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (im Folgenden:
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