LAG Köln - Urteil vom 01.12.2021
11 Sa 210/21
Normen:
BetrAVG § 17 Abs. 1 S. 2; ZPO § 97 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 10.03.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 6922/20

Betriebliche Altersvorsorge aus Anlass des ArbeitsverhältnissesKeine monatliche Altersvorsorge aus Insolvenzschutz

LAG Köln, Urteil vom 01.12.2021 - Aktenzeichen 11 Sa 210/21

DRsp Nr. 2022/8329

Betriebliche Altersvorsorge aus Anlass des Arbeitsverhältnisses Keine monatliche Altersvorsorge aus Insolvenzschutz

Ein Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge besteht dann, wenn der Betreffende schon im Zeitpunkt der Versorgungszusage eine hervorgehobene betriebliche Stellung hatte. Schon dies spricht gegen die Annahme, die Versorgungszusage sei aus Anlass des Arbeitsverhältnisses erteilt worden. Es bedarf dafür eines kausalen Zusammenhangs.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 10.03.2021 - 2 Ca 6922/20 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BetrAVG § 17 Abs. 1 S. 2; ZPO § 97 Abs. 1;

Tatbestand

Der am .1952 geborene Kläger, dessen früherer Name A K lautet, war ab dem 01.03.1983 bei der T GmbH (Insolvenzschuldnerin) als Chirurgiemechaniker angestellt. Wegen der Einzelheiten des Arbeitsvertrags für gewerbliche Arbeitnehmer vom 01.03.1983 wird auf Bl. 17 d. A. verwiesen.

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