BAG - Urteil vom 16.05.2012
10 AZR 174/11
Normen:
BGB § 362; BGB § 612a; Tarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für die Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie in den Tarifgebieten Südbaden und Südwürttemberg-Hohenzollern (TV-Sonderzahlungen vom 14. Juni 2005) § 2; Tarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für die Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie in den Tarifgebieten Südbaden und Südwürttemberg-Hohenzollern (TV-Sonderzahlungen vom 14. Juni 2005) § 4;
Fundstellen:
AP Metallindustrie Nr. 222
EzA-SD 2012, 14
NZA 2013, 1104
Vorinstanzen:
LAG Baden-Württemberg, vom 12.01.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 97/10
ArbG Pforzheim, vom 14.07.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 107/10

Betriebliche Sonderzahlung; Anrechnung auf Tarifanspruch

BAG, Urteil vom 16.05.2012 - Aktenzeichen 10 AZR 174/11

DRsp Nr. 2012/15277

Betriebliche Sonderzahlung; Anrechnung auf Tarifanspruch

Orientierungssätze: 1. Nach § 4 TV-Sonderzahlungen erfüllen alle vom Arbeitgeber aufgrund eines betrieblichen Systems zusätzlich gewährten Leistungen den tariflichen Anspruch nach § 2 TV-Sonderzahlungen, sofern sie - wie die in § 4 Satz 1 TV-Sonderzahlungen aufgeführten Leistungen - auf das Kalenderjahr bezogen sind. 2. Eine aufgrund einer Betriebsvereinbarung nach Abschluss des Geschäftsjahres geleistete erfolgsorientierte Prämie ist eine betriebliche Sonderzahlung iSv. § 4 TV-Sonderzahlungen.

1. Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 12. Januar 2011 - 2 Sa 97/10 - wird zurückgewiesen.

2. Die Kläger haben zu je 1/5 die Kosten der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

BGB § 362; BGB § 612a; Tarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für die Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie in den Tarifgebieten Südbaden und Südwürttemberg-Hohenzollern (TV-Sonderzahlungen vom 14. Juni 2005) § 2; Tarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für die Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie in den Tarifgebieten Südbaden und Südwürttemberg-Hohenzollern (TV-Sonderzahlungen vom 14. Juni 2005) § 4;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über eine tarifliche Sonderzahlung.