LAG Düsseldorf - Urteil vom 31.10.2003
10 Sa 1247/03
Normen:
BGB § 242 ;
Fundstellen:
LAGReport 2004, 254
Vorinstanzen:
ArbG Essen - 6 (1) Ca 4902/02 - 27.05.2003,

Betriebliche Übung, Gleichbehandlung

LAG Düsseldorf, Urteil vom 31.10.2003 - Aktenzeichen 10 Sa 1247/03

DRsp Nr. 2003/15915

Betriebliche Übung, Gleichbehandlung

»1. Gewährt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern auf Grund einer Gesamtbetriebsvereinbarung einen Zuschuss zu entstandenen Krankheitskosten (Beihilfe) und gewährt er "auf freiwilliger Basis" eine Beihilfe auch an die Betriebsrentner, entsteht gegenüber den Betriebsrentnern kein Anspruch auf ungekürzte Beihilfe aus betrieblicher Übung. 2. Der Arbeitgeber verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn er für die aktive Belegschaft und die Betriebsrentner bei der Gewährung von Beihilfe einen unterschiedlichen Selbstbehalt einführt. Es liegen sachliche Gründe vor, wenn der Selbstbehalt bei den Betriebsrentnern höher ausfällt als bei den aktiven Belegschaftsmitgliedern.«

Normenkette:

BGB § 242 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Frage, ob dem Kläger als Betriebsrentner gegenüber dem Beklagten ein Anspruch auf ungekürzte Gewährung von Zuschüssen zu verbleibenden Krankheitskosten (Beihilfe) zusteht.

Der Kläger war bei dem Beklagten seit 1974 bis zum Eintritt in den Ruhestand am 31.03.2000 als Dipl.-Ingenieur und amtlich anerkannter Sachverständiger beschäftigt.