LAG Köln - Urteil vom 06.10.2005
6 Sa 715/05
Normen:
BGB § 611 ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 15.03.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 17 Ca 4401/04

Betriebliche Übung zur Erhöhung übertariflicher Vergütung mit tariflicher Dynamik nur unter besonderen Umständen

LAG Köln, Urteil vom 06.10.2005 - Aktenzeichen 6 Sa 715/05

DRsp Nr. 2006/19895

Betriebliche Übung zur Erhöhung übertariflicher Vergütung mit tariflicher Dynamik nur unter besonderen Umständen

»Ohne Vorliegen besonderer Umstände kommt eine betriebliche Übung mit dem Inhalt, eine übertarifliche Vergütung mit tariflicher Dynamik zu erhöhen, nicht zustande.«

Normenkette:

BGB § 611 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Erhöhung des übertariflichen Gehalts des Klägers um den durchschnittlichen prozentualen Erhöhungsbetrag für die Tarifgruppen der privaten Versicherungswirtschaft.

Der 56 Jahre alte Kläger ist seit dem 01.01.2000 bei der Beklagten unter Anrechnung einer Vordienstzeit bei der D seit Oktober 1984 gegen Zahlung eines sogenannten übertariflichen Gehalts von zuletzt 5.037,00 EUR (Stand Dezember 2003) beschäftigt. Dieses Gehalt wurde in der Vergangenheit bei jeweiligen Änderungen des Tarifentgelts prozentual angepasst. Zum Januar 2004 ergab sich aus dem einschlägigen Tarifvertrag für die private Versicherungswirtschaft eine maximale Erhöhung der Tarifgehälter von 1,8 %. Die Beklagte gab lediglich den bei den Tarifgehältern erzielbaren Höchstbetrag von 70,00 EUR an den Kläger weiter und zahlte fortan monatlich 5.107,00 EUR.