LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 16.06.2023 10 Sa 1616/22 SK
Normen:
TVG § 5 Abs. 4 S. 1; ZPO § 138 Abs. 2; Baubetriebe-Verordnung § 1 Abs. 2; MalerLackAusbV2021 § 4 Abs. 6 Nr. 3 Abschn. E Nr. 3;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 24.08.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 163/21
Betrieblicher Geltungsbereich des VTV BaugewerbeTrocknungs- und Trockenbauarbeiten als bauliche Leistungen i.S.d. VTV BaugewerbeSowohl-als-auch-Tätigkeiten auf der BaustelleAbgrenzung von Malerbetrieben von BaubetriebenKeine Berücksichtigung der Innungsmitgliedschaft beim betrieblichen Geltungsbereich des VTV BaugewerbeBeginn der Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB
LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 16.06.2023 - Aktenzeichen 10 Sa 1616/22 SK
DRsp Nr. 2023/11870
Betrieblicher Geltungsbereich des VTV BaugewerbeTrocknungs- und Trockenbauarbeiten als bauliche Leistungen i.S.d. VTV Baugewerbe"Sowohl-als-auch-Tätigkeiten" auf der BaustelleAbgrenzung von Malerbetrieben von BaubetriebenKeine Berücksichtigung der Innungsmitgliedschaft beim betrieblichen Geltungsbereich des VTV BaugewerbeBeginn der Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 Nr. 2BGB
1. Ein Betrieb, der überwiegend Trocknungs-, Trockenbau-, Abbruch- und Fliesenarbeiten erbringt, erfüllt die Voraussetzungen der Rückausnahme nach § 1 Abs. 2 Abschn. VII Nr. 6 VTV, weil alle diese Tätigkeiten in § 1 Abs. 2 Abschn. V VTV genannt sind.2. Was ein „Baubetrieb“ i.S.d. § 1 Ziff. 2 Abs. 4 RTV-Maler ist, bestimmt sich nach den einschlägigen Tarifverträgen im Baugewerbe. Ein Betrieb, der die Anforderungen nach § 1 Abs. 2 Abschn. VII Nr. 6 VTV zugunsten von Malerbetrieben nicht erfüllt, wird auch nicht - vorbehaltlich der Sonderregeln in § 1 Ziff. 2 Abs. 5 bis 7 RTV-Maler, von den Malertarifverträgen erfasst. Auf eine Innungsmitgliedschaft in der Malerinnung kommt es dann nicht (mehr) an.3. Trocknungsarbeiten werden durch § 1 Ziff. 2 RTV-Maler nicht erfasst.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.