ArbG Lörrach, vom 25.10.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 294/94
LAG Baden-Württemberg, vom 27.04.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Sa 126/94
Betriebsbedingte Kündigung - nicht durchgeführte Stillegung
BAG, Urteil vom 10.10.1996 - Aktenzeichen 2 AZR 477/95
DRsp Nr. 1997/767
Betriebsbedingte Kündigung - nicht durchgeführte Stillegung
»Eine Kündigung wegen geplanter Betriebsstillegung ist nur dann durch dringende betriebliche Erfordernisse im Sinne des § 1 Abs. 2KSchG bedingt, wenn es sich um eine endgültige, abschließende Planung handelt; daran fehlt es, wenn zum Kündigungszeitpunkt noch über eine Weiterveräußerung der Gesellschaftsanteile verhandelt wird (im Anschluß an Senatsurteil vom 28. April 1988 - 2 AZR 623/87 - AP Nr. 74 zu § 613 aBGB).«